Home AGB
AGB

Geltung


Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser im Ladenlokal aushängenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Von unseren Verkaufbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt
unter den Vorraussetzungen des Satzes 1 als Anerkennung
unserer Allgemeinen Bedingungen, auch wenn die
Einkaufbedingungen des Käufers dies ausschließen. Zwischen uns
und dem Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht getroffen
worden und mündliche Zusagen wurden nicht abgegeben.


Vertragsschluß


1. Unsere Angebote sind freibleibend, d. h. es handelt sich nicht um
Vertragsanträge, sondern lediglich um Aufforderung zur Abgabe
von Vertragsanträgen seitens des Kunden. Solange wir dem
Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen
Vertragsantrag des Kunden nicht angenommen haben, bleibt der
anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.
2. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebots
gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllungen des
Vertrags, sofern die Abweichungen für den Kunden zumutbar
sind. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen bzw.
Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der
Aufwertung der Ware dienen.
3. Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der
Lizenzbedingungen, sowie die einschränkenden Nutzungs- und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit
vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und
ihm die Möglichkeit verschafft worden ist, in zumutbarer Weise
von diesen Kenntnis zu erhalten.
4. Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder
Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies
grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des
Leasingvertrags bzw. der Finanzierung durch die
Leasinggesellschaft bzw. unsere Hausbank. Lehnt diese den
Antrag des Kunden ab, so bleibt es uns auch ohne Begründung
überlassen, vom Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf
die Erfüllung durch den Kunden zu bestehen. Wurde bereits Ware
vor Ablehnung des Antrags ausgeliefert, so willigt der Kunde ein,
dass wir diese Ware unter Betreten des Lagerortes zur Sicherung
an uns nehmen.
5. Erwirbt der Kunde Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ
(FZZ) Zulassung der Anschluss an das Deutsche Postnetz unter
Strafandrohung verboten ist, so werden wir den Kunden auf diesen
Umstand hinweisen. Der Kunde stellt uns von jeder Haftung
aus einem dennoch verbotenen Betrieb am Postnetz frei.


Preise und Zahlungen


1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager der den Auftrag
entgegennehmenden Geschäftsstelle oder ab Zentrallager bei
Versandaufträgen, ohne Installation, Schulung oder sonstigen
Nebenleistungen. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die gesetzliche
Mehrwertsteuer nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird
in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der
Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Versand erfolgt nach
unserer freien Wahl in handelsüblicher Verpackung. Gegebenfalls
erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige
Verpackungen) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt,
Jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu
versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt in jedem
Fall nur nach besonderer schriftlicher Erklärung durch uns.
2. Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware fällig. Skonti,
Rabatte etc. bedürfen einer besonderen Vereinbarung.
3. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur
erfüllungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden
dem Käufer berechnet.
4. Ist der Kunde Kaufmann und gerät mit der Zahlung in Verzug, so
hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte,
Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu
zahlen.
5. Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit
begründen, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten,
Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen
oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der
uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder
Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten und bei
mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere
sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es
auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit
Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
7. Für den Fall, dass Leasing, Miete oder Teilzahlung vereinbart
wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur Zahlung
fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 14 Tage in
Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Anerkennung
der Teilzahlungsvereinbarung.


Lieferung


1. Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch
einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Lieferfrist eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager
verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt
ist.
2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B.
Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände;
Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen; Streik und
Aussperrung; Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten;
behördlichen Eingriffen ( auch wenn sie bei unseren
Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir auch an der
rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese
Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene
Zeit.
3. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung
unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der
Lieferverpflichtung frei.
4. In anderen Fällen ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde zum
Rücktritt berechtigt.
5. Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte
Lieferfristen schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder
wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter
Ausschluss aller weitern Ansprüche berechtigt, eine
Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede Woche der Verspätung,
insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der
vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu
verlangen. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn
unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wenn
ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder wenn der
Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend
machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in
Fortfall geraten ist.
6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher
Vertragspflichten des Kunden voraus.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur
Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar
unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus
erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und
verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die
wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang
der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Dies
gilt nicht für Bringschulden und für Bestellungen im
Versandhandel.


Verlängerter Eigentumsvorbehalt


1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem
Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den
Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem
Liefervertrag, sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem
Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer
Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine
gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns
getilgt hat. Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit
der Einlösung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich
auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender
Buchungsanzeige des Kunden. Eine etwaige Be- oder
Verarbeitung erfolgt stets für den Verwender als Hersteller im
Sinne des § 950 BGB, ohne den Verwender zu verpflichten. Bei
Verarbeitung oder Verbindung mit andern Waren entsteht für den
Verwender grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen
Sache, und zwar bei Verarbeitung um Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im
Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware.
Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er dem
Verwender bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten
Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.
Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstanden
Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte
Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
2. Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im
Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für
den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde
bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in
voller Höhe an uns ab.
3. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug,
stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so
ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir
können in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend
machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber
dem Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der
Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des
Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
4. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche
um mehr als 20% übersteigt. Werden wir auf Wunsch des
Kunden einen angemessenen Teil der Sicherungsrechte
freigegeben.
5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem
Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser,
Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus
dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese
Abtretung an.


Gewährleistung


1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch des
Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer
Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand
nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Sind wir
zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in
der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene
Frist hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die
Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach
seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des
Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist
fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde oder
eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zumutbar ist.
2. Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen,
wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei
Wochen nach Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden
Untersuchung- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB
bleiben hiervon unberührt.
3. Voraussetzung für die Gewährleistungsfrist, dass der fehlerhafte
Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim
Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf
unseren Wunsch vom Kunden an uns zur Nachbesserung
eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche
Ansprüche des Kunden des Kunden auf Nachbesserung und
Ersatzlieferung, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte
Vorschläge oder Beratung entstanden sind. Der Ersatzanspruch
für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen
Vertragsverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch einen unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch
diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
5. Haftung für Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter
vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder
Reparaturversuche wird ausgeschlossen.
6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist
ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw.
vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verwiesen.
8. Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit
des Kaufpreisanspruches nicht es sei denn, ihre Berechtigung ist
durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
9. Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und
Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers nach
Maßgabe der Nr. 3 des Abschnitts „ Vertragsschluß“ dieser AGB
als ergänzend vereinbart.
10. Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt
er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des
Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder
Wandlung immer grundsätzlich nur für das einzelne, von
Mängeln betroffen Gerät, nicht aber für alle Geräte oder das genannten
System besteht, es sei denn, die Geräte sind als
zusammengehörend verkauft worden und das mangelhafte Gerät
kann nicht ohne Nachteil für den Kunden von den übrigen
getrennt werden.
11. Wird dem Kunden eine über die gesetzliche Gewährleistungsfrist
hinausgehende Garantie gewährt, so kann er aus dieser keine
Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz
herleiten. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf
kostenlosen Austausch gegen Neuware oder Ersatzgeräte für die
Zeit der Reparaturdauer herleiten. Ohnehin bestehende
gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht
eingeschränkt.
12. Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander vernetzter
Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete
(netzwerkfähige) Software entsprechend den Lizenzbedingungen
der Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt er uns von der
Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein, dass wir die Installationsdaten
zum Zeitpunkt der Auslieferung protokolliert und
bei uns im Haus speichern.
13. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass EDV-Drucker
bestimmter Fabrikate oder auch manche Software-Pakete nicht
alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen
darstellen können. Der Kunde hat dies sorgfältig selbstständig
vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen dieser
Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder fehlender
Eigenschaften der Geräte bzw. Software ableiten, es sei denn, das
Vorhandensein der Sonderzeichen war ausdrücklich Gegenstand
der Beratung oder des Kaufvertrages.


Schadenersatz


1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die
Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kundengleich
aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Wir haften
deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind; insbesondere haften wir nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir
nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht,
soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem
Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der
Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463,
480 Absatz 2 BGB geltend macht. Sofern wir fahrlässig eine
Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist
unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
2. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch
technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis
einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu
stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei
der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob
fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die
Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den
Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien
beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten
notwendige Sicherungskopie beibringen, so wird von der
Haftung vollständig freigestellt.
3. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch
Originaldisketten der Softwarehersteller von sog. Computerviren
befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu
verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen
Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen
Wissenstand nicht möglich, alle Mutation dieser Viren zu
erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus
nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden
sein, so haften wir nur insoweit wir diesen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei,
original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und
befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch
Virenbefall dieser Software verursacht wurde. Vorstehende
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die
Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigung beruht.


Erfüllungsort und Gerichtsstand


1. Für den Vertrag mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für
Zahlung und Lieferung, sowie als Gerichtsstand unser
Firmensitzvereinbart, mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt
sind, auch am Ort des Kunden zu klagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-
Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Kunden nicht.
Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.